I
hre Vorteile einer Einigung vor der Gütestelle:
Hemmung der Verjährung
(mit Bekanntgabe des Güteantrages)
Die abschließende Vereinbarung ist
Vollstreckungstitel
Niedrige Verfahrenskosten
Kurze Verfahrensdauer
Erfolgsquote 70 bis 80%
Einigungen über den konkreten Streitstoff hinaus
Vertraulichkeit
Entwicklung stabiler- und Schonung bestehender Beziehungen
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